Der Fachdienst Forst der Stadt Bad Salzuflen gibt folgende Hinweise:
Die ordnungsbehördliche Verordnung des Landes wird nicht verlängert und der Wald kann zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten werden.
Der Stadtwald ist in Bereichen weiterhin nur eingeschränkt zugänglich. Durch Flächenwürfe größeren Aufmaßes sind die Wege nicht frei begehbar. In den Bereichen am Asenberg / Vierenberg und am Obernberg werden in den nächsten Monaten weiter Aufräumarbeiten stattfinden.
Die Wege die nicht uneingeschränkt begehbar sind, sind mit Sperrhinweisen versehen.
Ein Waldbesuch sollte nichts im Wege stehen, wenn sich die Erholungsuchenden mit offenen Augen und Ohren im Wald bewegen und auf den festen Wegen bleiben.