- ab 01.01.2017 vorgeschriebene Installation von
- Rauchwarnmelder in jedem Schlafzimmer
- Rauchwarnmelder in jedem Kinderzimmer
- Rauchwarnmelder in Fluren, die als Rettungswege dienen
Haben Sie das schon umgesetzt ??? Bis zum 01.01.2017 müssen Sie das erledigt haben. Das schreibt die Bauordnung NRW in § 49 (7) verbindlich vor.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Rauchmelder-Lebensretter.de.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an: Telefon 98400 oder schicken Sie uns eine E-Mail an: