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Rauchmelderpflicht ab 01.01.2017

Geschrieben am 14. November 2016 von Christian Drewes

 

 

  • ab 01.01.2017 vorgeschriebene Installation von
  • Rauchwarnmelder in jedem Schlafzimmer
  • Rauchwarnmelder in jedem Kinderzimmer
  • Rauchwarnmelder in Fluren, die als  Rettungswege dienen

Haben Sie das schon umgesetzt ??? Bis zum 01.01.2017 müssen Sie das erledigt haben. Das schreibt die Bauordnung NRW in § 49 (7) verbindlich vor.

Handout

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter Rauchmelder-Lebensretter.de.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:  Telefon 98400 oder schicken Sie uns eine E-Mail an:

    Sicherheitsfrage:

     

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